für Eltern, Kinder und Jugendliche:
Tel. 0781 / 7901-20
Fax 0781 / 7901-21
Caritasverband Offenburg-Kehl e.V.
Geschäftsstelle Offenburg
Okenstraße 26
77652 Offenburg
Tel. 0781 / 7901-0
Fax: 0781 / 7901-48
EMail-Kontakt
Caritasverband Offenburg-Kehl e.V.
Geschäftsstelle Kehl
Hauptstr.60
77694 Kehl
Tel. 07851 / 87292-0
Tel. 07851 / 2148
Fax. 07851 / 87292-16
Fax. 07851 / 2697
EMail-Kontakt
Der Caritasverband bietet sowohl in Offenburg als auch in Kehl für verschuldete oder überschuldete BürgerInnen Schuldner- und Insolvenzberatung an. Dieses Angebot ist kostenfrei. Voraussetzung für die Beratung ist ein Wohnsitz im Einzugsbereich des Caritasverbandes und Einkünfte, die nicht Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII (Hartz4 bzw. Sozialhilfe) darstellen. Für Menschen im Leistungsbezug SGB II bzw. SGB XII bietet die kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis entsprechende Beratung an. Unsere Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie erreichen uns in Offenburg: Okenstr.26 77652 Offenburg Telefon: 0781-79 01-0 Telefax: 0781-79 01-48 EMail-Kontakt Walter Nickert Email-Kontakt Bianca Hetzel |
Sie erreichen uns in Kehl: Hauptstr.60 77694 Kehl Telefon: 07851- 87 292-0 Telefax: 07851-87 292-16 EMail-Kontakt Gabriele Eckert EMail-Kontakt Isabel Nothelfer |
Hinweis:
Beratungstermine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Geschäftsstelle
Die Schuldnerberatung
Ablauf der Beratung und Hinweise zur Vorbereitung auf den Ersttermin
Haushaltsbuch
Monatliche Einnahmen- Ausgabenkontrolle helfen besser zu wirtschaften.
(Kostenfreier Download)
Bei Ihrer Anmeldung in der zuständigen Geschäftsstelle werden Sie über das weitere Vorgehen informiert. In der Regel findet kurzfristig eine Erstberatung statt. Bei dieser wird die Situation erfasst und eingeschätzt. Es werden Tipps und Hinweise gegeben was zu tun oder zu lassen ist. Den Menschen wird somit vorläufig weitergeholfen. Es erfolgt dann die Aufnahme auf die Warteliste. Bitte beachten Sie: auf Grund der starken Nachfrage nach unserer kostenlosen Schuldnerberatung müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Zur schuldenbereinigenden Beratung werden die Betroffenen schriftlich eingeladen.
Falls Sie nicht in unserem Verbandsgebiet wohnen können Sie hier nach der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle suchen.
Die Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung erfolgt auf freiwilliger Basis. Deshalb ist die Bereitschaft, aktiv bei der Schuldnerberatung mitzuarbeiten und Vereinbarungen einzuhalten, die wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zusetzen und keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen, von elementarer Bedeutung für das Gelingen des Beratungsprozesses.
Wir suchen gemeinsam mit dem Klienten nach Lösungsmöglichkeiten. Wir geben Tipps wie die Unterlagen zu ordnen sind. Wir helfen mit wieder einen Überblick über die finanzielle Situation zu gewinnen. Wir helfen einen Haushaltsplan zu erstellen, der hilft, das zur Verfügung stehende Geld besser einzuteilen. Die persönlichen und sonstigen Umstände werden in vertraulichen Beratungsgesprächen geklärt und ggf. werden ergänzende Hilfsangebote zugänglich gemacht.
Wir beraten und begleiten den Klienten bei seiner Schuldenregulierung, aber übernehmen keine Zahlungen oder vergeben selbst Darlehen.
Gemeinsam werden Perspektiven zur Schuldenregulierung entwickelt. Steht ein einsetzbares oder pfändbares Einkommen oder Vermögen zur Verfügung, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten angemessene Tilgungspläne erarbeitet und mit den Gläubigern verhandelt. Ziele können u. a. sein: Ratenzahlungsvereinbarungen, vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Forderungen bzw. deren Bestandteile (Zinsen, Kosten) sowie Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Steht kein Einkommen zur Verfügung, bzw. ist dieses am Rande des Existenzminimums, können die Ziele Reduzierung von Ratenhöhen, Stundung oder Forderungsverzicht sein. Ist dies nicht zu erreichen steht den Klienten der Weg in die Verbraucherinsolvenz zur Verfügung.
Ziel der Beratung ist die Wiedererlangung von wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit für den Betroffenen.
Mit Hilfe des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens können zahlungsunfähige, redliche Schuldner - unter bestimmten Voraussetzungen - Restschuldbefreiung erlangen.
Zwingend vorgeschrieben ist zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Dieser Einigungsversuch ist Teil der schuldenbereinigenden Beratung durch uns. Scheitert dieser Versuch kann der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Insolvenzgericht, muss der Schuldner in einem gesetzlich geregeltem Verfahren sechs Jahre lang einem Treuhänder den pfändbaren Teil seines Einkommens abführen. Vorhandenes Vermögen wird verwertet und zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt.
Nach Einhaltung einiger Verpflichtungen (u.a. eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich intensiv um eine solche zu bemühen; eng mit dem Treuhänder zusammen zu arbeiten) wird vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt.
Forum-Schuldnerberatung: Umfassende und ausführliche Informationen, Musterbriefe, Rechtsprechung, Schuldenlexikon und vieles mehr rund um das Thema Überschuldung und Verbraucherinsolvenz. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Diskussionsforen für Betroffene.
Meine Schulden: Das Internetangebot bietet Ratsuchenden erste Informationen im Umgang mit Ihren Schuldenproblemen und besteht aus einem Informations-, Service- und Ratgeberteil.