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Menschen mit einer psychischen Erkrankung brauchen zur gesunden Lebensgestaltung einen selbstgewählten Lebensmittelpunkt und eine vertraute Umgebung. Die Wohnung ist der Ort, der Sicherheit und Geborgenheit gibt, somit auch Stabilität und soziale Identität verleiht. Der Wohnbereich ist die Grundlage für die persönliche Entfaltung. Hier werden die Kräfte mobilisiert für die eigenständigen Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Arbeit, Freizeit und soziale Kontaktpflege.
Psychisch erkrankte Menschen leiden häufig unter Einsamkeit. Verlorengegangenes Selbstwertgefühl, Ängste und Verunsicherung führen zu sozialem Rückzug. Es gilt daher, diese Menschen „dort abzuholen, wo sie mit ihrer Erkrankung stehen“. Das Betreute Wohnen (BWB) stellt im Rahmen der unterschiedlichen sozialpsychiatrischen Hilfen die adäquate Unterstützung und Begleitung dar.
Betreutes Wohnen ist, gemäß den bestehenden Richtlinien, ein Angebot für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die den Wunsch haben, alleine oder mit Partner in ihrer eigenen Wohnung zu leben und vorübergehend oder dauerhaft auf fachliche Unterstützung angewiesen sind.
Die Inanspruchnahme des Betreuten Wohnens ist freiwillig.
Ins Betreute Wohnen können Menschen aufgenommen werden,
Die Betreuung wird von sozialpädagogischen Fachkräften oder anderes Fachpersonal mit entsprechender Zusatzausbildung wahrgenommen. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.
Aufgabe des Betreuten Wohnens ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln.
Ziel ist es, den Menschen ihren Ressourcen entsprechend ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit unserer Unterstützung soll der Klient/die Klientin befähigt werden, den Alltag eigenständig bewältigen zu können, z. B. in den Bereichen Existenzsicherung, Haushaltsführung, Umgang mit Behörden, mit Arztbesuchen und Medikamenteneinnahme, Wahrnehmung von Rechten und Pflichten, Aufbau und Pflege sozialer Beziehungen.
Die Maßnahmen umfassen somit alle Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit, Freizeit, soziales Umfeld und Gesundheit.
Sie setzen den Aufbau und die Pflege einer vertrauensvollen Beziehung zwischen KlientIn und BetreuerIn voraus.
Die Klienten kommen über verschiedene Wege zum Dienst des Betreuten Wohnens: Über den Sozialpsychiatrischen Dienst oder andere Dienste, die Ärzte, die Kliniken oder Heime, über die gesetzlichen Betreuer, die Tagesstätte, sowie über eine persönliche Kontaktaufnahme oder über Angehörige.
Ein Erstgespräch dient der persönlichen Kontaktaufnahme.
Vor Aufnahme muss die Finanzierung durch den zuständigen Kostenträger geregelt sein.
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